Zoll deckt illegale Beschäftigung in Gladbeck auf – fünf Männer ohne Papiere festgenommen

Zoll deckt illegale Beschäftigung in Gladbeck auf – fünf Männer ohne Papiere festgenommen
Zollbehörde Dortmund deckt illegale Beschäftigung in Gladbeck auf
Bei einer kürzlichen Kontrolle der Dortmunder Zollbehörde auf einer Baustelle für Glasfaserleitungen in Gladbeck wurden fünf Männer entdeckt, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Einer der usbekischen Staatsbürger war bereits zuvor wegen eines solchen Verstoßes auffällig geworden.
Die am 22. Oktober 2025 durchgeführte Überprüfung ergab, dass die Arbeiter für ein polnisches Unternehmen tätig waren. Die Ermittlungen zu ihrer Entsendung laufen noch. Der 29-jährige kosovarische Geschäftsführer des Unternehmens wurde unter dem Verdacht festgenommen, Sozialabgaben vorenthalten und die illegale Beschäftigung unterstützt zu haben.
Die fünf Männer – vier Usbeken und ein Turkmenistaner – wurden vorläufig festgenommen. Keiner von ihnen verfügte über ein gültiges deutsches Visum oder eine Arbeitserlaubnis. Ihnen drohen nun strafrechtliche Verfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt. Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verstoßen, müssen mit Bußgeldern von mindestens 2.500 Euro rechnen und können vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Bei schweren Verstößen können die Strafen bis zu 500.000 Euro betragen; Beträge über 200 Euro werden zudem im Unternehmensregister eingetragen.
Der Vorfall unterstreicht das anhaltende Problem von illegaler Beschäftigung und Ausbeutung von Arbeitskräften in Deutschland. Die Behörden ermitteln weiter – sowohl gegen das polnische Unternehmen als auch gegen dessen Geschäftsführer, die im Verdacht stehen, gegen mehrere arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

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