Verena Kerth erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen in Mediathek

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Verena Kerth erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen in Mediathek

Moderatorin und Radiohost Verena Kerth hat rechtliche Schritte gegen heimlich aufgenommene Videoaufnahmen eingeleitet, die in einer Mediathek verwendet wurden. Ihr Anwalt, Constantin Martinsdorf, erwirkte eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verbreitung des Materials zu stoppen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität des Medienrechts, des Persönlichkeitsschutzes und von Eilverfahren.

Vor dem Landgericht Köln wurde Kerth von Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf vertreten. Streitgegenstand waren ohne ihr Wissen aufgezeichnete Videoaufnahmen, die später in einer namentlich nicht genannten Mediathek auftauchten. Martinsdorf, Fachanwalt für Arbeits-, Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Bietmann, beantragte eine einstweilige Verfügung – und setzte damit die weitere Verbreitung der Aufnahmen erfolgreich aus.

Die Verfügung untersagt die weitere Verbreitung des umstrittenen Materials. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Schutzmöglichkeiten bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in medienrechtlichen Auseinandersetzungen. Gerichte in Großstädten wie Köln oder Hamburg setzen enge Fristen durch, was schnelle juristische Reaktionen unerlässlich macht.