70 Jahre Recruiting-Vereinbarung mit Italien: Heimweh in der neuen Heimat

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Ein historisches Schild mit Symbolen und Text in der Mitte des Bildes.

70 Jahre Recruiting-Vereinbarung mit Italien: Heimweh in der neuen Heimat

70 Jahre Anwerbeabkommen mit Italien: Heimweh in der neuen Heimat

Vor 70 Jahren unterzeichnete Deutschland das Anwerbeabkommen mit Italien – und die ersten, damals sogenannten „Gastarbeiter“ trafen ein.

Vor siebenzig Jahren schloss Deutschland sein erstes Arbeitskräfteanwerbeabkommen mit Italien. Die historische Vereinbarung, die am 20. Dezember 1955 unterzeichnet wurde, leitete ein neues Kapitel für tausende italienische Arbeitsmigranten ein. Viele kamen mit dem Plan, nur kurz zu bleiben – doch ihre Anwesenheit hinterließ Spuren in der deutschen Gesellschaft.

Das deutsch-italienische Anwerbeabkommen war das erste seiner Art für die Bundesrepublik. In Rom unterzeichnet, waren daran zentrale Persönlichkeiten wie der italienische Arbeitsminister Ezio Vanoni und der damalige bundesdeutsche Verteidigungsminister Theodor Blank beteiligt. Im Rahmen dieses Abkommens machte sich bald die erste Welle der Gastarbeiter auf den Weg nach Deutschland.

Für viele Italiener waren die ersten Monate in Deutschland hart. Wohnungsnot und Sprachbarrieren stellten sie vor Herausforderungen, trotz der anfänglichen Begeisterung für die neue Chance. Santo Gennaro, einer der Arbeiter, erinnerte sich später an die Schönheit seiner ersten Eindrücke, litt aber bald unter Heimweh. Die meisten hatten vorgehabt, nur einige Jahre zu arbeiten, Geld in die Heimat zu schicken und dann nach Italien zurückzukehren. Doch über die Jahrzehnte prägten italienische Arbeitsmigranten und ihre Familien Teile des deutschen Alltags. Die italienische Küche wurde weit verbreitet beliebt, und in vielen Städten entstanden charakteristische Viertel. Die Familie Pollara-Gennaro etwa blieb aus Rücksicht auf die Zukunft ihrer Kinder in Deutschland, pflegte aber weiterhin die Verbindungen nach Sizilien. Bis 2024 lebten rund 650.000 Menschen mit italienischem Migrationshintergrund in Deutschland.

Das Abkommen von 1955 setzte zudem einen Präzedenzfall. Es diente als Vorbild für ähnliche Verträge mit anderen Ländern und prägte über Jahre hinweg Deutschlands Umgang mit Arbeitsmigration. Antonietta Zeoli, Schulleiterin und Autorin, betonte, dass die Migration in dieser Zeit oft unkomplizierter erschien – getrieben von klaren wirtschaftlichen Notwendigkeiten.

Das Anwerbeabkommen von 1955 brachte nachhaltige Veränderungen für beide Länder mit sich. Viele italienische Arbeitskräfte, die ursprünglich nur vorübergehend bleiben wollten, blieben dauerhaft, bauten sich ein Leben auf und formten Gemeinschaften in Deutschland. Ihr Einfluss ist bis heute spürbar – von kulturellen Traditionen bis hin zur vielfältigen Bevölkerung, die ihren Spuren folgte.