Steuerberater veruntreut 184.000 Euro eines Grundschul-Fördervereins und kauft Krypto

Steuerberater veruntreut Geld aus der Unterstützung des Grundschulvereins - Steuerberater veruntreut 184.000 Euro eines Grundschul-Fördervereins und kauft Krypto
Das Landgericht Düsseldorf hat einen 59-jährigen Steuerberater zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung von Geldern eines Fördervereins einer Grundschule verurteilt. Der Angeklagte gestand die Unterschlagung der Mittel und zog seine Berufung gegen das Urteil zurück.
Im Zeitraum von einem Jahr, zwischen 2021 und 2022, überwies der Steuerberater systematisch 165.000 Euro vom Konto des Vereins auf sein eigenes. Zudem entnahm er 19.000 Euro in bar. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte die veruntreuten Gelder entgegen seinen Behauptungen nicht vollständig zurückerstattet hatte. Stattdessen investierte er die 19.000 Euro in Kryptowährungen. Aus den vorliegenden Informationen geht nicht hervor, welches Kreditinstitut an den Geldtransfers beteiligt war.
Der Angeklagte akzeptierte die zehnmonatige Bewährungsstrafe und muss zudem im Rahmen seiner Bewährung 5.000 Euro als Schadensersatz an den Förderverein der Grundschule zahlen. Mit diesem Urteil findet der Fall seinen Abschluss – der Verurteilte muss für seine Taten geradestehen, und der Grundschulförderverein erhält zumindest eine teilweise Entschädigung.

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