Selbstbestimmungsgesetz: Wie Essen 281 Geschlechtsänderungen und neue Vornamen umsetzt

Admin User
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Eine Frau hält ein Zertifikat, während mehrere Männer in Anzügen in der Nähe stehen.

Selbstbestimmungsgesetz: Wie Essen 281 Geschlechtsänderungen und neue Vornamen umsetzt

Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz trat am 1. November 2024 in Kraft – seither können Menschen ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung ändern. Das Verfahren sieht eine dreimonatige Wartefrist vor, bevor die Änderung beim Standesamt endgültig vollzogen wird. Die Nachfrage hält sich stabil: Allein in Essen wurden bisher 281 Anträge bearbeitet, weitere stehen noch aus.

Das Gesetz über die Selbstbestimmung bei der Geschlechtseintragung (SBGG), oft als Selbstbestimmungsgesetz bezeichnet, ermöglicht es Personen, ihre Geschlechtseintragung und ihren neuen Vornamen in amtlichen Registern anzupassen. Antragstellende müssen eine notariell beglaubigte Erklärung beim Standesamt einreichen und können dabei einen neuen Vornamen – oder auch mehrere – wählen, der zu ihrem gewünschten Geschlechtseintrag passt. Zur Auswahl stehen die Optionen weiblich, männlich, divers oder auch der Verzicht auf eine Geschlechtsangabe.

Das Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht die rechtliche Anerkennung von Geschlechtsänderungen deutlich, da es frühere Hürden wie Gutachten oder gerichtliche Genehmigungen abschafft. Mit 281 bereits in Essen umgesetzten Änderungen und weiteren ausstehenden Anträgen zeigt sich eine stetige Inanspruchnahme des Gesetzes. Sobald die Aktualisierung bestätigt ist, sind die neuen Angaben rechtlich bindend – weitere Änderungen sind jedoch für ein volles Jahr ausgeschlossen.