Schwarzfahrer nach NGO-Hilfe früher aus der Haft entlassen – doch die Debatte bleibt

Schwarzfahrer nach NGO-Hilfe früher aus der Haft entlassen – doch die Debatte bleibt
Ein Berliner, der wegen wiederholten Schwarzfahrens in Haft saß, wird einen Tag früher entlassen, nachdem eine NGO seine ausstehende Geldstrafe beglichen hat. Jens C. hätte eigentlich am 28. November freikommen sollen, verlässt nun aber bereits am 27. November das Gefängnis Siegburg – dank der Intervention des Freedom Fund. Sein Fall hat die Debatte über Deutschlands strenge Gesetze zur Beförderungserschleichung neu entfacht, die für Wiederholungstäter Haftstrafen vorsehen können.
Jens C. war zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er 17-mal ohne gültigen Fahrausweis erwischt worden war. Ein Gericht verhängte eine Strafe von 1.050 Euro, die er nicht zahlen konnte, woraufhin eine verlängerte Ersatzfreiheitsstrafe folgte. Nach deutschem Recht gilt Schwarzfahren als Straftat – konkret als "Erschleichen von Leistungen" – und wird gemäß Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs mit Geldstrafen oder Haft bestraft.
Die vorzeitige Entlassung von Jens C. erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Forderungen nach einer Reform der Schwarzfahrer-Gesetze. Zwar gibt es politische Initiativen, doch keine hat bisher ausreichend Unterstützung für eine Umsetzung gefunden. Bis auf Weiteres drohen Wiederholungstätern wie ihm weiterhin Haftstrafen wegen unbezahlter Verkehrsstrafen. Die Diskussion über eine Entkriminalisierung und kostenlosen ÖPNV bleibt vorerst ohne klare Lösung.

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