Rechtsstreit um Schabowski-Zettel: Muss das Haus der Geschichte Verkäufer nennen?

Admin User
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Ein Museums-Schild mit Text und Skulpturen darauf.

"Sofort, ohne Verzug": Streit um Schabowski-Vermerk vor OVG - Rechtsstreit um Schabowski-Zettel: Muss das Haus der Geschichte Verkäufer nennen?

Sofort, ohne Verzögerung: Streit um Schabowski-Zettel vor dem OVG

Sofort, ohne Verzögerung: Streit um Schabowski-Zettel vor dem OVG

Sofort, ohne Verzögerung: Streit um Schabowski-Zettel vor dem OVG

Ein Rechtsstreit um den historischen Schabowski-Zettel – ein Schlüsseldokument des Mauerfalls – landet nun vor dem Oberverwaltungsgericht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Haus der Geschichte in Bonn die Namen derjenigen offenlegen muss, die das historische Papier für 25.000 Euro verkauft haben. Ein Journalist pocht auf Transparenz, doch das Museum besteht auf dem Schutz der Anonymität der Verkäufer.

Der Schabowski-Zettel war 2019 von Wolfgang Schumann, dem überlebenden Angehörigen von Günter Schabowski, an das Deutsche Museum in Berlin verkauft worden. Das Museum zahlte 25.000 Euro für das Dokument, das 1989 maßgeblich zur Öffnung der Berliner Mauer beitrug.

Die Gerichtsentscheidung wird nun klären, ob das Museum die Namen der Verkäufer preisgeben muss. Bestätigt das Gericht die bisherige Entscheidung, erhält der Journalist Zugang zu den Informationen. Wird das Urteil gekippt, bleibt die vom Museum zugesicherte Anonymität bestehen.