Prozess um heimtückischen Mord an sehbehindertem Opfer in Troisdorf begonnen

Prozess um heimtückischen Mord an sehbehindertem Opfer in Troisdorf begonnen
Ein 29-jähriger Mann aus Troisdorf muss sich seit dieser Woche vor dem Bonner Landgericht wegen Mordes an seiner 30-jährigen Partnerin verantworten. Die Tat ereignete sich im Mai, als das Opfer – eine Frau mit schwerer Sehbehinderung – mit einem Metzgermesser mindestens zehnmal erstochen wurde. Der Prozess unter dem Vorsitz von Richter Jens Rausch hat begonnen; ein Urteil wird erst für nächstes Jahr erwartet.
Der Angriff fand an einem Samstagmorgen im Troisdorfer Stadtteil Rotter See statt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die fast vollständige Blindheit des Opfers ausgenutzt zu haben, um sie im Überraschungsmoment mit Tötungsabsicht zu attackieren. Dieser heimtückische Charakter der Tat führte zur Anklage wegen Heimtückemords, der in Deutschland mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Der Angeklagte bleibt bis zum Prozessende in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung droht ihm nach deutschem Recht eine obligatorische lebenslange Haftstrafe. Mit einem Urteil wird erst im Laufe des nächsten Jahres gerechnet.

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