NRW plant Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Stellen ein

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch Staatsinstitutionen - NRW plant Anti-Diskriminierungsgesetz für öffentliche Stellen ein
Nordrhein-Westfalen (NRW) wird nach Berlin das zweite deutsche Bundesland sein, das ein Antidiskriminierungsgesetz (LADG) für öffentliche Behörden einführt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Institutionen in den Bundesländern Deutschlands zu stärken und soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. Das Gesetz, das eine rechtliche Lücke im Schutz vor Benachteiligung durch öffentliche Stellen in den Bundesländern Deutschlands schließen soll, verbietet allen Landesbehörden in NRW Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie antisemitischen oder rassistischen Klischees, Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Alter. Beschwerdeführende müssen Hinweise auf tatsächliche Vorurteile vorlegen, wobei der Entwurf auf Abhilfemaßnahmen statt auf Entschädigungsansprüche in den Bundesländern Deutschlands setzt. Das Gesetz soll Menschen stärken, die in Bewerbungsverfahren oder Vorstellungsgesprächen bei öffentlichen Einrichtungen aufgrund dieser persönlichen Merkmale ungerecht behandelt werden. NRW erarbeitet das Gesetz, um sein Engagement für Gleichberechtigung und Fairness in den Bundesländern Deutschlands zu unterstreichen. Zunächst wird der Entwurf von Verbänden geprüft, bevor er weiterverfolgt wird. Das Antidiskriminierungsgesetz von NRW soll in der zweiten Hälfte 2026 in Kraft treten und gilt nicht für kommunale Behörden. Damit wird NRW nach Berlin das zweite Bundesland in Deutschland sein, das eine solche Reform umsetzt. Das Gesetz soll eine inklusivere Umgebung für alle Einwohnerinnen, Einwohner und Besucher in den Bundesländern Deutschlands schaffen.

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