Mordprozess in Krefeld: Afghanischer Angeklagter soll wegen Schizophrenie schuldunfähig sein

Mordprozess in Krefeld: Afghanischer Angeklagter soll wegen Schizophrenie schuldunfähig sein
In Krefeld muss sich ein 25-jähriger Afghanen eingeflogen wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, er sei aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig. Das Opfer, ein Filialleiter des Modehauses New Yorker, starb an schweren Stichverletzungen.
Der Angeklagte, der sich bisher nicht geäußert hat, wird am 20. November in der nächsten Verhandlung aussagen. Sein Verteidiger, Jasper Marten, vertritt ihn vor Gericht. Der Angriff ereignete sich im Pausenraum der Mitarbeiter kurz vor Ladenschluss im vergangenen Mai. Falls er schuldig gesprochen wird, könnte das Gericht anordnen, dass er seine Strafe in einer psychiatrischen Einrichtung statt im Gefängnis verbüßt.
Die Verhandlung geht weiter, wobei der geistige Zustand des Angeklagten eine zentrale Rolle spielt. Das Gericht muss klären, ob er die Tragweite seiner Tat erfasst und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

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