Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

Admin User
2 Min.
Ein Stadion mit Flutlicht, Eisengittern, Zuschauern, stehenden Individuen, Werbetafeln, Anzeigetafeln, Sicherheitskameras, Flaggen und Deko.

Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen

Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung.

19. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport

Artikel: Ein Bundesförderprogramm bietet Städten und Gemeinden finanzielle Unterstützung für die Modernisierung ihrer Sportanlagen. Im Rahmen der Initiative „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden Zuschüsse für Projekte mit regionaler oder überregionaler Bedeutung gewährt. Kommunen können ihre digitalen Anträge bis zum 15. Januar 2026 einreichen.

Das Programm zielt auf dringend notwendige Instandsetzungsmaßnahmen in öffentlichen Sporteinrichtungen ab. Förderfähig sind unter anderem Sanierungen von Turnhallen, Innen- und Außenbecken, Sportplätzen, Umkleidekabinen, Toiletten und Lagerräumen. Die Mittel stammen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“, wobei allein für 2025/2026 insgesamt 333 Millionen Euro bereitstehen.

Die Kommunen müssen sich an den Kosten beteiligen, doch der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der Fördersumme für finanziell schwächere Gemeinden. Alle genehmigten Bauvorhaben müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. In Marl haben bereits mehrere Vereine Sanierungspläne vorgelegt, darunter Modernisierungen für die Sporthalle der Willy-Brandt-Schule, den Kunstrasenplatz des FC Marl sowie das Guido-Heiland-Bad. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) prüft alle eingereichten Anträge.

Mit der Förderung soll der wachsende Sanierungsstau bei Sportinfrastrukturen abgebaut werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Bedarf und regionaler Bedeutung der Projekte. Die endgültige Entscheidung, welche Kommunen gefördert werden, fällt erst nach Ablauf der Antragsfrist.