Krankenkassen verklagen Staat wegen unvollständiger Bürgergeld-Finanzierung

Krankenkassen verklagen Staat wegen unvollständiger Bürgergeld-Finanzierung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland klagen gegen die Bundesregierung wegen unzureichender Finanzierung der Leistungen für Sozialhilfeempfänger. Der GKV-Spitzenverband, der Dachverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, ist ermächtigt, im Namen einzelner Kassen Klagen einzureichen. Die ersten Verhandlungen finden vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen statt, mit dem Ziel, letztlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Weigerung der Regierung, die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeld-Bezieher in vollem Umfang zu übernehmen. Die Kassen werfen dem Staat vor, jährlich rund zehn Milliarden Euro der Kosten auf das Gesundheitssystem abzuwälzen. Diese Finanzlücke zwingt die Versicherer, die staatlichen Ausgaben zu subventionieren – mit der Folge, dass für alle Versicherten höhere Beiträge fällig werden, die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber steigen und die Nettolöhne der Beschäftigten sinken.
Mit den Klagen wird die aktuelle Praxis der Regierung zur Finanzierung der Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger angefochten. Ein erfolgreiches Urteil könnte den Staat verpflichten, einen größeren Teil dieser Kosten zu tragen, was die finanzielle Belastung für die Kassen und Versicherten verringern würde. Das Ergebnis könnte zudem die künftige Höhe der Versicherungsbeiträge und die Arbeitskosten in ganz Deutschland beeinflussen.

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