Grundsteuer in Bergisch Gladbach: Gericht kippt unterschiedliche Sätze für Gewerbe und Wohnen

Grundsteuer in Bergisch Gladbach: Gericht kippt unterschiedliche Sätze für Gewerbe und Wohnen
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer
Teaser: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat dies zwar zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
Veröffentlichungsdatum: 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Artikel: Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Grundsteuer-Bewertung in Nordrhein-Westfalen in Unsicherheit gestürzt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte höhere Sätze für Gewerbeimmobilien für unzulässig und stellt damit die Gerechtigkeit des Systems infrage. Zwar bleibt das aktuelle Modell in Bergisch Gladbach vorerst unverändert, doch die Verantwortlichen prüfen nun ihre Handlungsoptionen.
Der Streit entzündete sich, als das Gericht entschied, dass unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien gegen das Gebot der Steuergerechtigkeit verstoßen. Diesem Urteil war ein Berechnungsfehler des Finanzministeriums vorausgegangen, der Bergisch Gladbach bereits 1,3 Millionen Euro an entgangenen Einnahmen aus der Grundsteuer B gekostet hatte.
Die rechtliche Auseinandersetzung sorgt bei Eigentümern und Kommunen gleichermaßen für Verunsicherung. Der Rat von Bergisch Gladbach muss nun abwägen, ob er die Sätze anpasst oder auf weitere Gerichtsentscheidungen wartet. Eventuelle Änderungen könnten bedeuten, dass Tausende Bürger und Unternehmen bis 2026 neue Steuerbescheide erhalten.

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