Gericht stoppt Eurowings: Irreführende CO₂-Werbung verboten

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Eine Werbetafel auf einem Grill mit einer Brücke im Hintergrund.

Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend - Gericht stoppt Eurowings: Irreführende CO₂-Werbung verboten

Urteil: Eurowings-Werbung für CO₂-Kompensation irreführend

Urteil: Eurowings-Werbung für CO₂-Kompensation irreführend

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Eurowings Kunden mit seiner Klimaschutzwerbung in die Irre geführt hat. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, die Angaben der Fluggesellschaft zur CO₂-Kompensation erweckten den falschen Eindruck, ihre Flüge seien klimaneutral. Die Klage war vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht worden, nachdem eine Vorinstanz die Beschwerde zunächst abgewiesen hatte.

Streitpunkt war das Angebot von Eurowings, Flugemissionen gegen eine Gebühr von neun Euro auszugleichen. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung andere schädliche Stoffe wie Stickoxide oder Wasserdampf – die der Öffentlichkeit weniger bekannt sind – nicht erwähnte. Durch diese Auslassung wirkten die Flüge umweltfreundlicher, als sie tatsächlich sind.

Die Entscheidung zwingt Eurowings, seine Marketingstrategie anzupassen und künftige Nachhaltigkeitsaussagen präziser zu formulieren. Die Airline muss nun sicherstellen, dass seine Werbung die ökologischen Vorteile seiner Dienstleistungen nicht übertreibt. Angesichts verschärfter EU-Vorgaben fügt sich das Urteil in die größeren Bestrebungen ein, Greenwashing in der Luftfahrtbranche zu unterbinden.