Gelsenkirchener Gericht kippt höhere Gewerbesteuern für Unternehmen im Ruhrgebiet

Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gelsenkirchener Gericht kippt höhere Gewerbesteuern für Unternehmen im Ruhrgebiet
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat entschieden, dass höhere Grundsteuersätze für Gewerbe- und unbebaute Grundstücke rechtswidrig sind. Das Urteil folgt auf Klagen von Unternehmen aus dem Ruhrgebiet, darunter ein Einkaufszentrum, das mit jährlichen Steuerforderungen im sechsstelligen Bereich konfrontiert war. Vier Städte – Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen – müssen nun ihre Bewertungen überarbeiten, nachdem das Gericht feststellte, dass ihre Regelungen Eigentümer nichtwohnlicher Grundstücke unrechtmäßig benachteiligten.
Der Streit eskalierte, als die vier Ruhrgebietsstädte ihre Grundsteuersätze anpassten: Sie senkten die Abgaben für Wohnimmobilien, erhöhten sie jedoch deutlich für Gewerbeflächen und Brachland. Betroffene Grundstückseigentümer, darunter vier große Unternehmen, reichten Klage ein mit der Begründung, die Änderungen verletzten das Gebot der Steuergerechtigkeit.
Die Gerichtsentscheidung führt dazu, dass aktuelle Grundsteuerbescheide auf Basis dieser Sätze ungültig sind. Unternehmen in den betroffenen Städten warten nun auf das Ergebnis möglicher Berufungen. Sollte das Urteil Bestand haben, könnten die Kommunen gezwungen sein, ihre Steuerpolitik für nichtwohnliche Grundstücke grundlegend zu überarbeiten.

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