Finanzgericht kippt Grundsteuer-Bewertung: Gartenland ist kein Bauland

Finanzgericht kippt Grundsteuer-Bewertung: Gartenland ist kein Bauland
Grundsteuer für Hausbesitzer – Für das Bauland gilt: Der Garten zählt nicht mit, entscheidet Gericht gegen Finanzamt
Teaser: Die Hauseigentümer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein langjähriger Streit um die Bewertung eines angrenzenden Grundstücks ist nun zugunsten zweier Hauseigentümer entschieden worden. Das Finanzgericht Düsseldorf urteilte, dass das Finanzamt das 1.020 Quadratmeter große Grundstück fälschlicherweise als baureifes Land eingestuft hatte. Stattdessen bestätigte das Gericht, dass es als landwirtschaftliche Fläche zu behandeln sei – und senkte damit den steuerlichen Einheitswert um über 90 Prozent.
Die Kläger, die auf einem Wohngrundstück am Siedlungsrand leben, hatten argumentiert, dass das Land nicht baureif sei. Sie nutzten die Fläche für die Haltung von Hühnern sowie als ökologischen Grünraum, nicht jedoch für klassische Landwirtschaft oder Gartennutzung. Dennoch hatte das Finanzamt den Boden mit 91.800 Euro bewertet – basierend auf einem Quadratmeterpreis von 90 Euro für baureifes Land in Randlagen.
Durch das Urteil reduziert sich der steuerliche Wert des Grundstücks von 91.800 Euro auf nur noch 5.610 Euro. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Fläche als landwirtschaftliche und nicht als baureife Fläche zu besteuern ist. Der Fall zeigt zudem, wie entscheidend eine klare Nutzungsklassifizierung für die Steuerpflicht ist.

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