EuGH-Urteil: Ist das USM-Haller-Regal Kunst oder nur ein Möbelstück?

EuGH-Urteil: Ist das USM-Haller-Regal Kunst oder nur ein Möbelstück?
Teaser: Der Schweizer Möbelhersteller USM streitet seit Jahren um den Urheberrechtsschutz für sein Möbelsystem USM Haller. Nun hat der EuGH entschieden.
4. Dezember 2025, 11:51 Uhr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil zum Urheberrechtsschutz für funktionale Gegenstände gefällt. Die Entscheidung fällt nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Schweizer Möbelproduzenten USM und seinem ikonischen Regalsystem USM Haller. Zwar schafft das Urteil einen rechtlichen Rahmen, lässt aber Spielraum für Auslegungen – und macht künftige Fälle weniger vorhersehbar.
Der Streit begann, als USM U. Schärer Söhne den deutschen Hersteller konektra verklagte, der kompatible Ersatzteile für das USM-Haller-System produzierte. Der Schweizer Hersteller argumentierte, sein Regaldesign verdiene als angewandte Kunst Urheberrechtsschutz.
Der EuGH präzisierte, dass das Urheberrecht die Ausdrucksform einer Idee schützt, nicht die Idee selbst. Für den Schutz müsse das Design die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegeln und über die technische Notwendigkeit hinaus freie, kreative Entscheidungen erkennen lassen. Dies knüpft an ein jüngstes deutsches Urteil an, in dem Birkenstock-Sandalen nach ähnlichen Kriterien nicht als Kunstwerke anerkannt wurden.
In Deutschland geht der Fall nun zurück an die nationalen Gerichte. Während das Landgericht die USM-Haller-Regale zunächst als urheberrechtlich geschützt einstufte, widersprach das Oberlandesgericht später. Die EuGH-Entscheidung klärt die Sache nicht abschließend, setzt aber einen rechtlichen Maßstab – der weiterhin subjektive Bewertungen zulässt.
Das Urteil schafft eine harmonisierte europäische Linie zum Urheberrecht für funktionale Designs. Doch die Forderung nach kreativem Ausdruck jenseits technischer Erfordernisse bedeutet, dass künftige Fälle stark von der Auslegung abhängen werden. Für Möbeldesigner und Hersteller bleibt damit die Rechtssicherheit beim Schutz ihrer Werke prekär.

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