Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass kaum Chancen auf Staatsbürgerschaft

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Nahaufnahme einer Identitätskarte mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel muss Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass kaum Chancen auf Staatsbürgerschaft

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein in Deutschland lebender Syrer, der seit 2014 im Land ist, wurde die Einbürgerung verweigert, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Reisepass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte diese Entscheidung und urteilte, dass der Pass weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungsverfahren bleibt. Der Fall wird nun zur weiteren Prüfung nach Düsseldorf zurückverwiesen.

Der 1994 geborene Mann hatte bei den Behörden in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Sein Antrag wurde abgelehnt, weil er es ablehnte, einen syrischen Pass zu beantragen – ein Dokument, das die Behörden zur Bestätigung seiner Identität forderten.

Das Urteil unterstreicht die grundsätzliche Pflicht, die Identität im Einbürgerungsverfahren durch einen Pass nachzuweisen. Der Fall des Mannes wird nun in Düsseldorf erneut geprüft, wo weitere Beweise klären sollen, ob Ausnahmen möglich sind. Ohne Pass oder gleichwertigen Identitätsnachweis bleibt seine Einbürgerung vorerst ungewiss.