Düsseldorfer Gericht verweigert konfessionslosen Schülern Anspruch auf Religionsunterricht

Düsseldorfer Gericht verweigert konfessionslosen Schülern Anspruch auf Religionsunterricht
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die rechtliche Position zur Teilnahme konfessionsloser Schüler am Religionsunterricht geklärt. Das Gericht bestätigte, dass solche Schüler keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht haben.
Der Fall betraf einen Schüler aus Neuss, der zwischen Philosophie und katholischem Religionsunterricht gewechselt hatte und am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen wollte. Das Gericht entschied, dass Religionsunterricht in erster Linie für Schüler des jeweiligen Glaubens verpflichtend ist und die Entscheidung, ob konfessionslose Schüler teilnehmen dürfen, beim Lehrer und nicht beim Schüler liegt.
Das Urteil setzt einen Präzedenzfall: Konfessionslose Schüler in Neuss haben demnach keinen rechtlichen Anspruch auf Religionsunterricht. Allerdings betonte das Gericht, dass dies Lehrer nicht daran hindert, solchen Schülern die Teilnahme zu gestatten, falls sie dies möchten. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster Berufung eingelegt werden, das in solchen Fragen die letzte Instanz darstellt.
Die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts schafft Klarheit über die rechtlichen Ansprüche konfessionsloser Schüler in Bezug auf den Religionsunterricht. Zwar haben diese Schüler keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme, doch bleibt es den Lehrkräften überlassen, sie nach eigenem Ermessen zuzulassen. Über etwaige Berufungen entscheidet letztlich das Oberverwaltungsgericht in Münster.

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