Duisburg macht dicht: Stadtverwaltung schließt über die Feiertage

Duisburg macht dicht: Stadtverwaltung schließt über die Feiertage
Weihnachts- und Neujahrsferien für die Duisburger Stadtverwaltung
- Dezember 2025
Die Duisburger Stadtverwaltung stellt ihren Betrieb vom 24. Dezember bis zum 2. Januar ein. Mit der Schließung sollen Kosten gespart, CO₂-Emissionen reduziert und angesammelte Urlaubsansprüche abgebaut werden. Die meisten öffentlichen Dienstleistungen ruhen in dieser Zeit, allerdings bleiben Notdienste und Außeneinsätze aufrechterhalten.
Von der Ferienregelung betroffen sind nahezu alle kommunalen Einrichtungen. Kindertagesstätten, Jugendzentren, Abenteuerspielplätze und die Volkshochschule bleiben komplett geschlossen. Auch die Musik- und Kunstschule sowie die Straßensozialarbeit stellen ihren Betrieb ein.
Die Bibliotheken halten sich an einen gemischten Fahrplan: Die Zentralbibliothek schließt nur an Weihnachten und Neujahr, während die Zweigstellen vom 24. Dezember bis zum 5. Januar durchgehend geschlossen bleiben. Die Museen passen ihre Öffnungszeiten an: Das Museum der Binnenschifffahrt und das Kultur- und Stadthistorische Museum öffnen am 26. Dezember, bleiben aber am 24., 25., 31. Dezember sowie am 1. Januar geschlossen.
Die öffentlichen Schwimmbäder sind vom 24. Dezember bis zum 1. Januar komplett geschlossen. Die Außendienste für externe Einsätze arbeiten jedoch zwischen Weihnachten und Neujahr weiter. Für dringende Angelegenheiten ist die Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Rufnummer (0203) 283-3900 vom 26. bis 30. Dezember erreichbar. Zudem bietet das Standesamt Rheinhausen am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar einen Notdienst für Sterbefallmeldungen an.
Die Stadtverwaltung nimmt ihren regulären Betrieb am Montag, den 5. Januar, wieder auf. Die Schließung ist Teil der Bemühungen, den Haushalt zu konsolidieren und den Energieverbrauch während der Feiertage zu senken.
Durch die Betriebspause sollen nicht nur Kosten und Urlaubsansprüche reduziert, sondern auch Emissionen gesenkt werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich frühzeitig auf die Einschränkungen einzustellen, da die meisten Dienstleistungen erst ab dem 5. Januar wieder verfügbar sind. Nur unverzichtbare Dienste wie Notfallmeldungen und Außenarbeiten bleiben während der Ferien aufrechterhalten.

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