Deichmann unterliegt im Streit um Recyclingkosten für Schuhkartons

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Verschiedene Schuhe auf einem Baumwollkarton mit einer Wand in der oberen linken Ecke.

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann wegen Entsorgungskosten klagt - Deichmann unterliegt im Streit um Recyclingkosten für Schuhkartons

Schuhhändler Deichmann hat den Rechtsstreit gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die Entsorgungskosten für Verpackungsmaterial verloren. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage am Freitag, den 28. November 2025, ab – ohne Möglichkeit einer Revision. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, wer die Kosten für das Recycling von Schuhkartons tragen muss, die Kunden im Geschäft zurücklassen.

Deichmann hatte argumentiert, für denselben Abfall doppelt zahlen zu müssen. Das Unternehmen finanziert bereits ein eigenes Entsorgungssystem, wurde aber zusätzlich verpflichtet, in das sogenannte duale Studium einzuzahlen – obwohl der Großteil seiner Pappkartons dieses System nie erreicht. Im vergangenen Jahr verkaufte der Händler rund 90 Millionen Paar Schuhe in Deutschland, wobei die meisten Kunden das Verpackungsmaterial im Laden und nicht zu Hause entsorgten.

Mit dem Urteil bleibt Deichmann weiterhin zur Zahlung der Gebühren für das duale Studium verpflichtet. Da keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, bleiben die aktuellen Regelungen zur Abfallentsorgung unverändert. Die Entscheidung hat Auswirkungen darauf, wie Einzelhändler künftig mit Verpackungskosten umgehen werden.