Caritas Bocholt kämpft mit Schutzschirmverfahren um ihre Zukunft

Caritas Bocholt kämpft mit Schutzschirmverfahren um ihre Zukunft
Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren
Der Caritas Verband für das Dekanat Bocholt hat die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zur Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht Münster stimmte dem Antrag zu und ermöglicht der gemeinnützigen Organisation damit, sich unter Fortführung ihrer Dienstleistungen umzustrukturieren. Geschäftsführerin Claudia Soggeberg bezeichnete die Eigenverwaltung als den besten Weg für die Zukunft der Einrichtung.
Die Sozialorganisation, die sich in den Bereichen Altenpflege, Behindertenhilfe sowie Förderung von Kindern mit Entwicklungsbedarf engagiert, beschäftigt 904 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Trotz finanzieller Engpässe bleiben alle Einrichtungen während des Verfahrens geöffnet.
Steigende Kosten und veraltete Erstattungssätze haben den Verband in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Caritas Bocholt ist seit Langem auf öffentliche Mittel angewiesen, doch die aktuellen Zuwendungen decken die Betriebskosten nicht mehr. Als Reaktion fordert der Verband Neuverhandlungen mit den Kostenträgern, um fairere Konditionen zu erreichen.
Die gerichtliche Entscheidung sichert vorerst die Stabilität. Löhne und Gehälter aller Beschäftigten sind gesichert, wobei die Insolvenzgeldvorfinanzierung die nächsten drei Monate abdeckt. Die rechtliche Begleitung übernimmt der Bocholter Anwalt Markus Freitag, Partner der Restrukturierungsberatung AndresPartner.
Der Betrieb in allen betroffenen Einrichtungen läuft wie gewohnt weiter. Die Angebote in der Altenpflege, Behindertenbetreuung und Jugendförderung bleiben unverändert. Die Organisation betont, dass Klienten und Angehörige während des Verfahrens keine Einschränkungen befürchten müssen.
Das Schutzschirmverfahren gibt Caritas Bocholt die Möglichkeit, die Sanierung in eigener Regie voranzutreiben. Mit gesicherten Löhnen und aufrechterhaltenen Dienstleistungen rückt nun die finanzielle Neuausrichtung in den Fokus. Das Ergebnis der Verhandlungen wird entscheiden, ob die gemeinnützige Einrichtung ihre Arbeit in der Region langfristig fortsetzen kann.

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