Bundesverfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft in Kontrollgesetz-Streit

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Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund, während mehrere Fahrzeuge auf der Straße hinter ihm fahren, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

Polizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Bundesverfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft in Kontrollgesetz-Streit

Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück

Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück

Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück

  1. Dezember 2025, 11:22 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der Polizeigewerkschaft gegen ein neues Kontrollgesetz abgewiesen. Mit dem Urteil sind weitere rechtliche Schritte der Gewerkschaft blockiert, die die Unabhängigkeit der neu geschaffenen Position eines Polizeibeauftragten infrage gestellt hatte. Die Entscheidung folgt auf monatelange Debatten, seit das Gesetz Anfang dieses Jahres verabschiedet wurde.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte das Gesetz für einen unabhängigen Polizeibeauftragten im März 2025 beschlossen. Die Regelung zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht zu stärken, indem eine externe Kontrollinstanz eingeführt wird. Kurz darauf reichte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine Verfassungsbeschwerde ein und argumentierte, die Unabhängigkeit des Beauftragten sei nicht ausreichend gesichert.

Mit dem aktuellen Urteil kann das Gesetz für den unabhängigen Polizeibeauftragten nun ohne weitere rechtliche Hindernisse umgesetzt werden. Die Richter bestätigten, dass die Gewerkschaft die Regelung nicht erneut aus denselben Gründen anfechten kann. Der Kontrollbeauftragte soll nun seine Arbeit im Rahmen des neuen Systems aufnehmen.