Bundestag korrigiert Fehler: Bonus für Ex-Abgeordnete fällt wieder weg

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Zwei Personen in Blazern halten Blumensträuße, stehen auf beiden Seiten eines Tisches mit einer weißen Decke, mit einem Podium und einer Person davor links, Büchern und einer Hand rechts und einem Banner und Vorhang im Hintergrund.

Landtag stellt Bonus für ehemalige Abgeordnete wieder her - Bundestag korrigiert Fehler: Bonus für Ex-Abgeordnete fällt wieder weg

Bundestag will Bonus für ehemalige Abgeordnete wieder einführen

Bundestag will Bonus für ehemalige Abgeordnete wieder einführen

Bundestag will Bonus für ehemalige Abgeordnete wieder einführen

  1. Dezember 2025, 14:41 Uhr

Der Bundestag von Nordrhein-Westfalen bereitet die Abschaffung eines Gesetzes vor, das ehemaligen Abgeordneten zusätzliche Rentenleistungen gewährt hatte. Der Schritt folgt auf unerwartete steuerliche Probleme, die durch die ursprüngliche Regelung entstanden waren – diese war erst im März dieses Jahres verabschiedet worden. Nun soll in einer Sondersitzung die Entscheidung rückgängig gemacht werden.

Das im März eingeführte Gesetz sollte die Altersbezüge von früheren Parlamentsmitgliedern erhöhen. Doch versehentlich wurden dadurch auch die laufenden Bezüge amtierender Abgeordneter steuerpflichtig. Diese unerwünschte Folge zwingt die Politiker nun, das gesamte Gesetz zu überarbeiten.

Mit Ausnahme der AfD haben sich alle Fraktionen zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Aufhebung der März-Bestimmungen auszuarbeiten. Um die Rücknahme zu beschleunigen, hat der Bundestag einen zusätzlichen Plenartag angesetzt und seinen Sitzungskalender umorganisiert. Die Debatte und Abstimmung finden im Rahmen einer Sonderdebatte am Dienstag statt.

Die Landesregierung hat sich bisher nicht öffentlich zu den Gründen für die geplante Aufhebung geäußert. Im Mittelpunkt steht jedoch die Behebung der steuerlichen Probleme, die durch die ursprüngliche Regelung entstanden sind.

Wird der Beschluss angenommen, entfallen die zusätzlichen Rentenleistungen für ehemalige Abgeordnete. Gleichzeitig würde die steuerliche Belastung für die derzeitigen Mandatsträger wegfallen. Das Ergebnis der Abstimmung am Dienstag wird zeigen, ob die März-Bestimmungen vollständig aufgehoben werden.