31 May 2026, 10:04

Zoll beschlagnahmt 26 exotische Reptilien bei illegalem Tierhändler in Bochum

ZOLL-E: Gefährlicher Einsatz - Staatsanwaltschaft Bochum und Zollfahndung Essen beschlagnahmen 26 hochgiftige exotische Tiere

Zoll beschlagnahmt 26 exotische Reptilien bei illegalem Tierhändler in Bochum

Zollbeamte in Essen haben einem 40-jährigen Mann aus Bochum 26 exotische Reptilien beschlagnahmt. Die Ermittlungen begannen im August 2024, nachdem der Verdacht auf illegalen Handel mit geschützten und giftigen Arten aufkam. Den Behörden zufolge soll der Mann die Tiere ohne die erforderlichen Genehmigungen gehalten, eingeführt und verkauft haben.

Am 30. Januar 2025 konfiszierten Beamte des Zollfahndungsamts Essen die Reptilien auf dem Grundstück des Beschuldigten. Unter den Tieren befanden sich 20 hochgiftige Schlangen, zwei geschützte Baumfrösche, drei Nasenschlangen sowie ein Gecko. Keines der Tiere verfügte über gültige Unterlagen, die eine legale Herkunft oder Einfuhr nachgewiesen hätten.

Der Mann konnte die vorgeschriebenen Artenschutzdokumente nicht vorlegen, die für den Handel mit geschützten Wildtieren zwingend erforderlich sind. Nach deutschem Recht müssen solche Genehmigungen von den zuständigen Naturschutzbehörden vor jedem Import oder Export erteilt werden. Zudem stellten die Ermittler fest, dass die Haltungsbedingungen aller 26 Tiere gegen Tierschutzbestimmungen verstießen.

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Infolgedessen erließ die Behörde sofort ein Verbot für den Beschuldigten, giftige Tiere zu halten. Zudem wurde ein generelles Haltungsverbot für alle Tiere verhängt. Die Ermittlungen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum geführt werden, dauern noch an.

Weltweit stehen etwa 6.600 Tier- und 34.600 Pflanzenarten sowie deren Erzeugnisse unter rechtlichem Schutz. Der Fall unterstreicht die strengen Vorschriften, die den Handel mit bedrohten und gefährlichen Wildtieren regeln.

Die beschlagnahmten Reptilien bleiben vorerst in behördlicher Obhut, während die Ermittlungen fortgesetzt werden. Dem Beschuldigten drohen mögliche Anklagen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem GiftTier-Gesetz. Ob weitere Strafen folgen werden, steht noch nicht fest.

Quelle