Wintereinbruch 2025: Diese Pflichten gelten bei Schnee und Eis in Deutschland

Wintereinbruch 2025: Diese Pflichten gelten bei Schnee und Eis in Deutschland
Ab dem 19. November 2025 hält das Winterwetter Einzug in Deutschland und bringt Schnee in höhere Lagen. Mit sinkenden Temperaturen erinnern die Behörden die Bevölkerung und Autofahrer an ihre Pflichten, um Sicherheit zu gewährleisten und Vorschriften einzuhalten.
Hauseigentümer müssen Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien. Die örtlichen Regelungen sehen vor, dass dies in der Regel unmittelbar nach Ende des Schneefalls zu erfolgen hat – an Wochentagen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Wochenenden meist ab 8:00 oder 9:00 bis 20:00 Uhr. Wer seine Räumpflicht vernachlässigt, riskiert Bußgelder oder haftet im Schadensfall bei Unfällen.
Mit dem nahenden Winter sind Eigentümer und Kommunen verpflichtet, die Schnee- und Eisbeseitigung konsequent umzusetzen. Autofahrer und Radfahrer müssen ihre Fahrzeuge winterfest machen, um Strafen zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen. Durch diese Maßnahmen lassen sich Unfälle und Schäden in der kalten Jahreszeit wirksam verhindern.

Rheinberg Weihnachtsgrüße von Bürgermeister Philipp Richter
Sehr geehrte Rheinbergerinnen und Rheinberger, ...

Alpina Parking wächst in Deutschland
Seit Anfang Dezember ist Alpina Parking für den Betrieb einer Parkanlage mit 187 Stellplätzen im Bonner Stadtteil Bad Godesberg verantwortlich. Seit Mitte des Jahres wurden fünf neue Verträge bundesweit abgeschlossen. Im November wurde zwischen Landmarken AG und Alpina Parking Deutschland GmbH ein langfristiger Mietvertrag für den Betrieb der Tiefgarage im Lindeblock unterzeichnet.

Neue NRW-Bahngesellschaft soll Züge pünktlicher machen
Neue NRW-Bahngesellschaft soll Züge pünktlicher machen

Enni setzt auf frischen Wind: Neue Doppelspitze übernimmt Führung
Eine Ära endet, eine neue beginnt: Mit Julia Zupancic als erster Frau an der Spitze startet Enni in eine ungewisse, aber vielversprechende Zukunft. Was bedeutet der Führungswechsel für das Unternehmen?










