Stichwahl in Düren: Fristen für Briefwahl und Wahllokale im Überblick
Stichwahl für Landrat in Düren am 28. September 2025
Wahlberechtigte, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, können für diese Stichwahl denselben Wahlbenachrichtigungsbrief verwenden. Die Stadt Düren hat die wichtigsten Informationen für die Briefwahl und die Wahl vor Ort vor Ablauf der Fristen zusammengestellt.
Wer bereits für die erste Wahl die Briefwahl beantragt hatte, erhält die Unterlagen automatisch. Sollten diese bis Anfang nächster Woche nicht eingetroffen sein, können Ersatzunterlagen bis zum 27. September, 12:00 Uhr mittags, angefordert werden.
Erstmalige Briefwähler haben bis zum 26. September, 15:00 Uhr, Zeit, ihren Antrag einzureichen. Dieser muss persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie eine Adresse für den Versand der Unterlagen enthalten. Familien oder Ehepaare können gemeinsam einen Antrag stellen, sofern sie die erforderlichen Daten für jeden Wahlberechtigten angeben.
Für die Wahl vor Ort bleiben die gleichen Wahllokale wie am 14. September geöffnet. Zur Stimmabgabe ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Ausführliche Hinweise zur Briefwahl, zur direkten Stimmabgabe sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der offiziellen Website der Stadt Düren abrufbar. Bei weiteren Fragen steht das Wahlamt der Stadt Düren für Unterstützung zur Verfügung.
Die Stichwahl entscheidet über die nächste Landrätin oder den nächsten Landrat in Düren. Die Wählerinnen und Wähler haben bis zu den genannten Fristen Zeit, die Briefwahl zu beantragen oder sich auf die Wahl vor Ort vorzubereiten. Die offiziellen Kanäle bleiben für Rückfragen und Informationen geöffnet.






