"Richi"-Meme sorgt für Streit: Familie wehrt sich gegen unerlaubte Vermarktung
Charlotte Krüger"Richi"-Meme sorgt für Streit: Familie wehrt sich gegen unerlaubte Vermarktung
Ein langjähriger Schweizer Meme hat für Kontroversen gesorgt, nachdem sich die betroffene Familie gegen dessen unerlaubte kommerzielle Nutzung ausgesprochen hat. Der "Richi"-Meme, der einen Jungen zeigt, der von einem Bagger fällt, während sein Vater ruft, stammt aus einer Dokumentation von 2010. Mittlerweile gibt es Merchandise-Artikel, ein Lied und sogar ein Kinderbuch – alles ohne Zustimmung der Familie.
Der Meme entstand 2010 in der SRF-Serie "Abpacken und ab" (Originaltitel: "Packing Up and Leaving"), die die Auswanderung der Familie Schömbächler nach Kanada begleitete. In einer Szene stürzt der junge Richi vom Bagger, während sein Vater Hermann ruft: "Richiii! I ha gseit, du söusch di guet häbe!" – ein Satz, der später Kultstatus erreichte. Der Clip verbreitete sich viral und erreichte über eine Million Aufrufe auf YouTube.
2022 veröffentlichte die Schweizer Band Stubete Gäng ein Lied namens "Richi", in dem sie ohne Erlaubnis die Bagger-Szene und Hermanns Stimme nutzte. Der Song wurde vom Schweizer Eishockeyverband als Torhymne übernommen und trug so zur weiteren Verbreitung des Memes bei. Zudem tauchten Merchandise-Artikel wie Socken, Aufbügel-Patches und ein Kinderbuch auf, verkauft von Unternehmen wie Swissmeme.
Im März 2023 kritisierte die Familie Schömbächler öffentlich die unerlaubte Verwendung. Sie betonte, niemals ihre Zustimmung zu kommerziellen Produkten oder dem Lied gegeben zu haben. Nach den Beschwerden willigte Stubete Gäng ein, den Song neu aufzunehmen – diesmal ohne Hermanns Stimme. Auch der Eishockeyverband verzichtete fortan auf die Hymne bei Spielen.
Trotz der Kritik verkauft Swissmeme weiterhin "Richi"-Artikel. Das Unternehmen gab an, im Gespräch mit dem ursprünglichen Sender SRF zu sein, bestätigte jedoch nicht, ob die Familie eine Entschädigung oder Anerkennung erhält.
Die Vorwürfe der Familie führten zwar zu Änderungen – der Song wurde überarbeitet, der Eishockeyverband nutzt ihn nicht mehr –, doch die Merchandise-Produkte bleiben erhältlich, und eine rechtliche Klärung steht noch aus. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zu Einwilligung und kommerzieller Nutzung viraler Inhalte auf.






