NRW verschärft Wohnraumregeln: Neues Gesetz gegen Mietwucher und Baufälligkeit
Mia AlbrechtGesetz gegen Schrottimmobilien und unerträgliche Wohnungen - NRW verschärft Wohnraumregeln: Neues Gesetz gegen Mietwucher und Baufälligkeit
Nordrhein-Westfalen führt neues Wohnraumstärkungsgesetz ein, um Lebensbedingungen zu verbessern
Nordrhein-Westfalen bereitet die Verabschiedung eines neuen Wohnraumstärkungsgesetzes vor, das die Wohnverhältnisse im gesamten Bundesland nachhaltig verbessern soll. Das Gesetz löst das bisherige Wohnraumstärkungsgesetz von 2021 ab und setzt klare Standards für sicheres und würdevolles Wohnen. Gleichzeitig zielt es mit strengeren Vorschriften auf ausbeuterische Mietpraktiken und verwahrloste Immobilien ab.
Der Gesetzentwurf enthält eine Generalklausel, die vorsieht, dass sämtlicher Wohnraum – einschließlich temporärer Unterkünfte – grundlegende Sicherheits- und Instandhaltungsanforderungen erfüllen muss. Mieter:innen tragen künftig eine Mitverantwortung für die Erhaltung der Wohnqualität, was insgesamt zu besseren Lebensbedingungen beitragen soll.
Um extreme Vernachlässigung zu bekämpfen, ermöglicht das Gesetz die Bestellung eines Treuhänders, der die Verwaltung von baufälligen Gebäuden übernimmt. In besonders schweren Fällen kann unter strengen Auflagen sogar eine Enteignung erfolgen. Zudem werden ausbeuterische Mietpraktiken verboten und Mindeststandards für Arbeiterwohnheime festgelegt.
Zwölf Städte, darunter Dortmund, Essen und Wuppertal, haben bereits Maßnahmen gegen sozialen Betrug in maroden Wohnungen ergriffen. Eine koordinierte Razzia am 4. März 2026 unterstrich die Dringlichkeit verschärfter Regelungen.
Interessensvertreter und Organisationen können bis Mitte April Stellungnahmen zum Entwurf einreichen. Anschließend wird der Gesetzentwurf im Landtag debattiert und voraussichtlich im Juni zur Abstimmung stehen.
Das Wohnraumstärkungsgesetz soll landesweit verbindliche Standards für bewohnbaren Wohnraum schaffen und den Behörden mehr Befugnisse geben, um Missbrauch von Wohnfläche und Verwahrlosung entgegenzuwirken. Nach der parlamentarischen Verabschiedung soll das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.






