01 May 2026, 20:05

Klimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Aktivisten müssen vor Gericht

Gruppe von Menschen vor einer Abflugtafel mit einem Banner "Aufgrund der Klimakrise gestrichen"

Klimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Aktivisten müssen vor Gericht

Klimaschutzaktivisten nach Protesten am Flughafen Köln/Bonn angeklagt – massive Behinderungen des Flugbetriebs

Nach zwei Protestaktionen am Flughafen Köln/Bonn, die zu erheblichen Störungen führten, müssen sich Klimaschutzaktivisten nun vor Gericht verantworten. Am 24. Juli und 15. August hatten Demonstranten sich auf Startbahnen und Zufahrtsstraßen festgeklebt und so den Flugverkehr stundenlang lahmgelegt. Die Behörden leiten nun rechtliche Schritte ein und fordern Schadensersatz von den Beteiligten.

Bei der ersten Aktion am 24. Juli sollen fünf Aktivisten eine Startbahn blockiert haben. Der Flugbetrieb musste für drei Stunden eingestellt werden, was zu massiven Verspätungen führte. Die Fluggesellschaft Eurowings kündigte an, Entschädigungsforderungen in Höhe von etwa 284.000 Euro geltend zu machen.

Knapp einen Monat später, am 15. August, versperrten zwei weitere Protestierende einer Medienberichten zufolge eine Zufahrt zu einer Startbahn. Diesmal kam es zu etwa einstündigen Behinderungen. Die Flughafenbetreiber beziffern den vorläufigen Schaden auf rund 125.000 Euro.

Gegen sechs Personen wurden nun Anklagen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs erhoben. Fünf von ihnen, die an der Juli-Aktion beteiligt waren, müssen jeweils etwa 4.100 Euro zahlen. Den beiden Aktivisten vom August drohen Kosten in Höhe von rund 3.250 Euro pro Person. Die Anklageschriften wurden beim Landgericht Köln eingereicht, ein Verhandlungsbeginn steht jedoch noch nicht fest.

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Sowohl der Flughafen als auch Eurowings behalten sich vor, weitere Forderungen wegen der entstandenen finanziellen Verluste geltend zu machen.

Die Proteste führten zu Flugausfällen, Verspätungen und hohen Schadensersatzforderungen gegen die Aktivisten. Mit den eingereichten Anklagen und laufenden Entschädigungsverfahren wird der weitere juristische Prozess über das endgültige Ergebnis entscheiden. Ein Termin für eine Verhandlung steht bisher noch nicht fest.

Quelle