NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Feste ab 2026
Nordrhein-Westfalen übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen
Nordrhein-Westfalen hat bekannt gegeben, ab dem 1. Juli 2026 die GEMA-Lizenzkosten für bestimmte nichtkommerzielle Veranstaltungen zu übernehmen. Die neue Regelung soll Vereine, Wohlfahrtsorganisationen und Kirchen im gesamten Bundesland entlasten. Sie gilt für Veranstaltungen mit Live- oder aufgezeichneter Musik, bei denen kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltungsfläche nicht größer als 500 Quadratmeter ist.
Das Land stellt dafür bis Ende 2027 insgesamt 3 Millionen Euro bereit. Jede Organisation kann im Rahmen der Pauschallizenz bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr geltend machen. Mit der Maßnahme soll der finanzielle Druck auf ehrenamtliche Veranstalter von Festen, Jubiläen und ähnlichen Zusammenkünften verringert werden.
Nicht abgedeckt sind hingegen Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik oder gestreamte Auftritte. Von der Neuregelung profitieren rund 33.500 Vereine und Organisationen in der Region. Sebastian Haug, CDU-Landtagsabgeordneter aus Solingen, lobte die Entscheidung als „Zeichen der Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement“.
Geprüft wird derzeit noch, ob später auch Karnevalsumzüge und Schützenfestprozessionen in die Förderung einbezogen werden könnten. Die finanzielle Entlastung ermöglicht es den Organisationen, Mittel für ihre Kernaufgaben umzuschichten. Zudem soll das Verfahren für kleine, gemeindeorientierte Veranstaltungen vereinfacht werden. Die Unterstützung des Landes unterstreicht das Bekenntnis zur Stärkung des lokalen Ehrenamts.






