03 April 2026, 12:08

Neue Namensregeln: Was sich 2025 für Ehepaare in Deutschland ändert

Ein vergilbtes rechtliches Dokument mit der Überschrift "Vorschläge zur Gründung einer Akademie in George Town, Patowack-River, Maryland."

Neue Namensregeln: Was sich 2025 für Ehepaare in Deutschland ändert

Fortbildung für Standesbeamte in Westfalen-Lippe: Wichtige Änderungen im Namensrecht

Bei einer kürzlichen Fortbildungsveranstaltung für Standesbeamte in Westfalen-Lippe wurden die aktuellen Neuerungen im deutschen Namensrecht erläutert. Die Schulung, die in Ibbenbüren stattfand, versammelte rund 60 Teilnehmer, um über die neuen Regelungen zu Ehenamen zu diskutieren. Zudem wurden die jüngsten Anpassungen durch das Selbstbestimmungsgesetz thematisiert.

Die Veranstaltung fand am Mittwoch, dem 9. Oktober 2025, in der Feuerwehr- und Rettungswache von Ibbenbüren statt. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Bürgeramts, eröffneten die Sitzung. Standesbeamte aus dem gesamten Kreisbereich kamen zusammen, um sich über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen zu informieren.

Im Mittelpunkt standen die zentralen Änderungen im Namensrecht. Seit Mai 2025 können verheiratete Paare nun beide einen Doppelnamen mit Bindestrich annehmen – bisher war dies nur einem Partner möglich. Die Pflicht, Doppelnamen mit einem Bindestrich zu verbinden, wurde abgeschafft, und Kinder dürfen einen Doppelnamen erhalten, selbst wenn die Eltern unterschiedliche Nachnamen tragen. Allerdings bleibt die Beschränkung auf zwei Namensbestandteile bestehen, sodass Dreifachnamen weiterhin nicht zulässig sind.

Stephanie Max und Rolf Becker vom Fachverband der Standesbeamten leiteten die Diskussionen und erläuterten die praktischen Auswirkungen der Neuregelungen. Zudem beantworteten sie Fragen der Teilnehmer. Das Namensrecht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet, um mehr Flexibilität für Einzelpersonen und Familien zu schaffen.

Die Fortbildung vermittelte den Standesbeamten aktuelles Wissen zu den Namensvorschriften sowie zum Selbstbestimmungsgesetz. Die Änderungen ermöglichen eine größere Wahlfreiheit bei der Namensgestaltung nach der Heirat, behalten jedoch bestimmte Grenzen bei. Die neuen Regelungen traten im Mai 2025 in Kraft und gelten bundesweit.

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