14 June 2026, 08:04

Madrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen AC/DC-Konzert

Für diejenigen, die rocken wollen, verhängen wir eine Strafe: AC/DC-Show im Metropolitano kostet €80.800 wegen Lärmbelästigung

Madrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen AC/DC-Konzert

Der Stadtrat von Madrid hat eine der höchsten Lärmstrafen der letzten Jahre verhängt. Die Geldbuße in Höhe von 80.800,80 Euro traf ein Konzert der Band AC/DC im Stadion Metropolitano. Anwohner in der Umgebung hatten sich bereits seit Langem über Lärmbelästigung, Verkehr und Müll beschwert.

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Die Strafe erfolgte aufgrund von Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzen während des AC/DC-Auftritts. Die Municipal Police maß nachts Schallpegel, die fünf bis zehn Dezibel über den erlaubten Werten lagen. Der Verstoß wurde als „sehr schwerwiegend“ eingestuft – damit handelt es sich um die höchste Strafe für Veranstaltungen im Jahr 2025 an diesem Veranstaltungsort.

Der Madrider Stadtrat führte in diesem Jahr 29 Lärmkontrollen im Stadion durch. Bei vier davon wurden Verstöße festgestellt, während 14 Untersuchungen die vollständige Einhaltung der Vorschriften bestätigten. Andere Veranstaltungen wie das Konzert von Imagine Dragons oder das Internationale Jugendfußballturnier Madcup erhielten geringere Strafen, da die Grenzwerte hier nur um vier Dezibel überschritten wurden.

Um die Lärmprobleme einzudämmen, hat die Stadtverwaltung 408 schallabsorbierende Paneele installiert und strengere Kontrollen für die Beschallungsanlagen eingeführt. Konzerten wird in der Regel auferlegt, spätestens um Mitternacht zu enden – mit Ausnahmen an Freitagen, Samstagen und Vorabenden von Feiertagen.

Der spanische Bürgerbeauftragte hat entschieden, den Fall nicht weiter zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft der Provinz Madrid prüft die Angelegenheit bereits. Die Strafe für das AC/DC-Konzert bleibt damit eine der höchsten je verhängten Sanktionen wegen Lärmbelästigung. Mit Maßnahmen wie Schallschutzplatten und verschärften Auflagen soll die Beeinträchtigung der Anwohner verringert werden. Die weitere Prüfung des Falls obliegt nun der Staatsanwaltschaft.

Quelle