Gewerbesteuerbescheide 2024/25 in Menden: Fristen laufen für betroffene Bürger
Theo SchulteGewerbesteuerbescheide 2024/25 in Menden: Fristen laufen für betroffene Bürger
Die Stadt Menden (Sauerland) hat die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 2024 und 2025 erlassen. Die amtlichen Bekanntmachungen wurden am 1. Oktober 2025 veröffentlicht und an Domenico Zofilo, Bewohner der Hauptstraße 42, übersandt. Die Unterlagen sind rechtlich bindend und sehen strenge Fristen für eine Stellungnahme vor.
Die Bescheide, datiert auf den 8. September 2025 und 29. September 2025, wurden formell durch die Kämmerei der Stadt zugestellt. Gemäß § 10 des Landesverwaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) vom 7. März 2006 gelten die Bescheide zwei Wochen nach der Veröffentlichung als zugestellt. In dieser Frist kann der Empfänger die Steuerforderungen prüfen oder anfechten.
Das Dokument, geführt unter dem Aktenzeichen 21.2 W1039892, wurde von Uwe Siemonsmeier als Stadtdirektor im Auftrag des Bürgermeisters unterzeichnet. Kopien liegen in der Kämmerei der Stadt Menden zur Einsichtnahme bereit.
Ein Unterlassen der Reaktion innerhalb des zweiwöchigen Zeitfensters hat rechtliche Folgen. Nach Fristablauf werden die Bescheide bestandskräftig und können nicht mehr angefochten werden. Im vorliegenden Fall wurde die öffentliche Bekanntmachung zudem am 25. März 2026 in Wuppertal veröffentlicht, womit für Zofilo die Fristen zu laufen begannen.
Die Gewerbesteuerbescheide für 2024 und 2025 sind damit für Domenico Zofilo in Kraft getreten. Ohne fristgerechte Reaktion werden die Festsetzungen rechtsverbindlich. Die Kämmerei der Stadt Menden verwahrt die offiziellen Unterlagen zur weiteren Einsicht.






