Gericht gibt Edeka Recht im Streit um Zahlungsfristen mit Arla Foods
Ein deutsches Gericht hat im Streit um Zahlungsbedingungen zwischen der Supermarktkette Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods zugunsten von Edeka entschieden. Die Richter hoben damit ein Verbot auf, das das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verhängt hatte – bereits das zweite Mal, dass ein Gericht die Durchsetzungsmaßnahmen der Behörde auf Basis des Lieferkettengesetzes zurückweist.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass die von Edeka vereinbarten Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen nicht gegen Handelsregeln für leicht verderbliche Waren wie Milch und Sahne verstoßen. Auslöser des Verfahrens waren Meldungen an das BLE im Jahr 2023, wonach Edeka mit Arla Foods für Lieferungen in den Jahren 2021, 2022 und 2024 Zahlungsziele von über 49 Tagen ausgehandelt hatte. Nach dem Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG) müssen Händler Lieferanten grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen bezahlen – Ausnahmen gelten jedoch je nach Unternehmensgröße und Umsatz.
Das BLE erließ im Oktober 2024 ein Verbot und begründete dies mit der Unangemessenheit der verlängerten Fristen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Behörde den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem sie unabhängige Edeka-Kaufleute fälschlich der Gruppe zurechnete. Diese Fehleinschätzung schwächte die Position des BLE entscheidend.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und betonte, es bestätige die Rechtmäßigkeit des Handelns der Einzelhändler. Gleichzeitig kritisierte der HDE, das BLE überschreite wiederholt rechtliche Grenzen bei der Durchsetzung und forderte mehr Zurückhaltung. Da bereits zwei von fünf Entscheidungen der Behörde auf Basis des Lieferkettengesetzes kassiert wurden, bleibt dem BLE nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.
Die Düsseldorfer Richter ermöglichen Edeka mit ihrem Urteil, die bestehenden Zahlungsvereinbarungen mit Arla Foods fortzuführen. Zudem schränkt das Urteil die Handlungsmöglichkeiten des BLE ein, ähnliche Absprachen künftig anzufechten – es sei denn, es kommen weitere rechtliche Schritte. Der Fall setzt damit einen Präzedenzfall dafür, wie Zahlungsfristen nach dem AgrarOLkG bewertet werden.






