Fahrerflucht nach Parkplatzunfall: Betrunkener 59-Jähriger flüchtet vor der Polizei
Mia AlbrechtFahrerflucht nach Parkplatzunfall: Betrunkener 59-Jähriger flüchtet vor der Polizei
Ein 59-jähriger Mann aus Lübbecke war am Samstagabend in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt. Die Polizei wurde gegen 18:10 Uhr alarmiert, nachdem sein Opel Zafira auf dem Parkplatz einer Imbissbude leicht mit einem geparkten Volkswagen kollidiert war.
Der Mann hatte gerade seine Parklücke verlassen, als es zum Zusammenstoß kam. Statt anzuhalten, fuhr er davon – obwohl sich der Besitzer des Volkswagen in der Nähe befand. Zeugen halfen der Polizei später, den Mann zu seiner Wohnung zurückzuverfolgen, wo Beamte ihn mit seinem beschädigten Fahrzeug antrafen.
Vor Ort gerieten die Beamten in den Verdacht, dass der Mann fahruntauglich war. Ein vorläufiger Atemalkoholtest bestätigte ihre Befürchtungen. Er wurde zur Polizeidienststelle Lübbecke gebracht, wo ihm zwei Blutproben entnommen wurden.
Sein Führerschein wurde sofort eingezogen. Die Behörden haben ihn inzwischen wegen Fahrerflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt.
Dem Beschuldigten drohen nun mögliche Strafen nach deutschem Recht. Bei Fahrerflucht können bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe verhängt werden, bei Verletzungen oder Todesfällen sogar bis zu fünf Jahre. Zusätzlich sind Punkte in Flensburg, ein Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot möglich. Die Gefährdung des Straßenverkehrs birgt weitere Risiken wie Bußgelder, den Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbote – je nach Schwere des Vergehens.






