24 May 2026, 00:10

Drei Gleisgänger lösen teuren Großeinsatz an der Müngstener Brücke aus

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Gleisgänger lösen teuren Großeinsatz an der Müngstener Brücke aus

Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Gleise nahe der Müngstener Brücke erwischt

Am Sonntag, dem 8. März, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie sich unerlaubt auf den Eisenbahnstrecken in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Der Vorfall führte zu erheblichen Verspätungen, nachdem die Strecke für fast eine Stunde gesperrt werden musste. Rettungskräfte rückten an, was für die beteiligten Behörden beträchtliche Kosten verursachte.

Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind auf den Gleisen beobachtet. Die Bahnstrecke zwischen den beiden Bahnhöfen wurde umgehend gesperrt, sodass der Zugverkehr von 12:09 Uhr bis 12:50 Uhr komplett zum Erliegen kam. Feuerwehr, Polizei und weitere Einsatzkräfte wurden unverzüglich alarmiert, um die Lage zu sichern.

Die Feuerwehr Solingen bestätigte später Einsatzkosten in Höhe von etwa 656 Euro für Fahrzeuge und Personal. Gemäß dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens erließ die Stadt Solingen einen offiziellen Kostenbescheid an die Verantwortlichen. Die Wuppertaler Polizei forderte unterdessen von jedem beteiligten Erwachsenen 118,50 Euro; der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase.

Auch die Bundespolizei verzeichnete Einsatzkosten von 99,60 Euro und leitete gegen die beiden Erwachsenen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubten Betretens der Gleisanlagen ein. Sowohl die Stadt Remscheid als auch andere Behörden prüfen nun, ob die vollständigen Kosten von den Betroffenen eingezogen werden können. Eine endgültige Entscheidung über die Modalitäten und den Zeitpunkt der Rückforderung steht noch aus.

Der Vorfall sorgte für erhebliche Störungen im Bahnverkehr und erforderte einen großangelegten Einsatz der Rettungskräfte. Die Behörden haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um die bisher auf über 800 Euro bezifferten Kosten zurückzufordern. Der Fall unterstreicht die Gefahren und finanziellen Folgen, die mit dem unbefugten Zutritt zu Bahnanlagen verbunden sind.

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