Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei falscher ETA-Website
Theo SchulteBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei falscher ETA-Website
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro, nachdem es seine Daten auf einer gefälschten Website für britische Reiseerlaubnisse eingegeben hatte. Die beiden erstatteten am 13. März 2026 online Anzeige bei der Polizei und machten damit auf die Gefahren betrügerischer Seiten aufmerksam, die Reisende ins Visier nehmen.
Das Paar hatte vor, eine elektronische Reiseerlaubnis (ETA) für das Vereinigte Königreich zu beantragen. Statt die offizielle Regierungswebsite zu nutzen, stießen sie bei einer Onlinesuche auf eine andere Seite. Nach der Eingabe ihrer persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen stellten sie fest, dass die Gesamtgebühr plötzlich auf etwa 240 Euro gestiegen war – weit über der eigentlichen ETA-Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der hohen Kosten verweigerten sie die Zahlungsfreigabe. Ihre Bank sperrte daraufhin die Karte, um weitere unautorisierte Transaktionen zu verhindern. Offizielle ETA-Anträge müssen ausschließlich über die Website der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta gestellt werden. Die Verbraucherzentrale bietet zudem Tipps zur Erkennung gefälschter Seiten an unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439.
Der Vorfall dient als Warnung für Reisende, die eine britische ETA beantragen. Nur das offizielle Regierungsportal garantiert ein sicheres Antragsverfahren. Die Behörden raten weiterhin zur Vorsicht beim Teilen persönlicher und finanzieller Daten im Internet.






