BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Deutschlands höchstes Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. für den tödlichen Messerangriff von Solingen im Jahr 2024 bestätigt. Der Bundesgerichtshof wies seine Revision zurück und bestätigte damit das ursprüngliche Urteil fast zwei Jahre nach dem islamistisch motivierten Anschlag. Die Entscheidung bringt einen juristischen Schlussstrich unter einen Fall, der die Nation erschüttert hatte.
Der Angriff ereignete sich während eines Festivals in Solingen, wo H. Besucher als Symbole der westlichen Gesellschaft ins Visier nahm. Drei Menschen wurden getötet, acht weitere erlitten schwere Verletzungen. Ermittler bestätigten später seine Verbindung zur dschihadistischen Gruppe „Islamischer Staat“ (IS).
Im September 2025 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf H. zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung – die höchste Strafe nach deutschem Recht. Das Gericht sprach ihn des dreifachen Mordes, neunfachen versuchten Mordes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig.
Der Bundesgerichtshof prüfte den Fall nach H.s Revision erneut. Die Richter fanden keine Rechtsfehler im ursprünglichen Urteil und wiesen seine Beschwerde ab. Zudem ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung für H. an und begründete dies mit der fortbestehenden Gefahr, die von ihm für die Öffentlichkeit ausgehe.
Mit dieser Entscheidung ist die Verurteilung von H. endgültig rechtskräftig – er wird damit auf unbestimmte Zeit in Haft bleiben. Der Fall hatte zuvor die Debatten über Deutschlands Flüchtlings- und Asylpolitik neu entfacht, insbesondere vor dem Hintergrund von H.s Geschichte. Mit der abgelehnten Revision ist das juristische Verfahren nun abgeschlossen.






