Betrugsermittlungen nach illegaler Entsorgung von Bahn-Belasteterde in Dortmund
Mia AlbrechtBetrugsermittlungen nach illegaler Entsorgung von Bahn-Belasteterde in Dortmund
Großangelegte Betrugsermittlungen nach illegaler Entsorgung belasteter Erde von Deutsche-Bahn-Baustelle in Dortmund
In Dortmund hat eine großangelegte Untersuchung zu Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit der illegalen Entsorgung von belastetem Erdreich von einer Baustelle der Deutschen Bahn begonnen. Im Mittelpunkt steht ein neues ICE-Wartungswerk im Wert von 400 Millionen Euro, das 2027 in Betrieb gehen soll. Den Behörden zufolge wurden fast 24.000 Tonnen verschmutzter Erde nicht wie vorgeschrieben als Sondermüll behandelt, sondern illegal entsorgt.
Der Skandal flog auf, nachdem zwischen Februar und November 2024 rund 1.000 Lkw-Ladungen Erde verschwunden waren. Statt fachgerecht aufbereitet zu werden, soll das Material laut Ermittlern in zwei Kiesgruben am Niederrhein verklappt worden sein. Ein Recyclingunternehmen wird beschuldigt, die illegale Entsorgung organisiert zu haben, während eine Tochterfirma angeblich 360.000 Euro für die Vermittlung des Auftrags erhalten haben soll.
Ein 52-jähriger Mann muss sich nun vor dem Landgericht Dortmund wegen seiner mutmaßlichen Rolle in dem System verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Deal vermittelt und mit den Kiesgruben abgestimmt zu haben – obwohl ihm bekannt gewesen sein soll, dass die Erde schädliche Stoffe enthielt. Der Fall wirft zudem Fragen nach der Aufsichtspflicht der Deutschen Bahn bei der Abfallentsorgung auf ihren Baustellen auf.
Unterdessen laufen die Arbeiten am hochmodernen Depot weiter, in dem künftig bis zu 17 ICE-Züge täglich gewartet werden sollen. Das als klimaneutrales Projekt beworbene Werk ist Teil einer umfassenden Modernisierungsoffensive für die deutsche Schieneninfrastruktur.
Im Prozess wird geprüft, ob der Angeklagte wissentlich die illegale Entsorgung im großen Stil ermöglicht hat. Die Deutsche Bahn hat sich bisher nicht dazu geäußert, wie sich der Vorfall auf die für 2027 geplante Inbetriebnahme des Depots auswirken könnte. Bei einer Verurteilung drohen den Beteiligten empfindliche Strafen nach dem Umweltschutzrecht.






