14 April 2026, 00:11

AfD-Mitglied Schramm stellt Befangenheitsantrag gegen eigenen Richter

Deutsches Propagandaplakat für die NSDAP mit zwei Männern auf einem Sofa.

AfD-Mitglied Schramm stellt Befangenheitsantrag gegen eigenen Richter

In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Mitglied Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag gegen den Richter Hartmut Beucker eingereicht worden. Im Mittelpunkt des Streits stehen Schrammens angeblich parteiische Verhaltensweisen und mögliche Voreingenommenheit im disziplinarischen Verfahren. Schramm, ein AfD-Funktionär aus Wuppertal, wies die Vorwürfe als politisch motiviert zurück.

Die Ausschlussverfahren gegen Schramm begannen im Juli und wurden vom Landesvorstand Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Am 26. September reichte der Vorstand den Befangenheitsantrag offiziell beim Landesparteigericht ein. In der Begründung heißt es, dass Beuckers Verbindungen zu Schramm – beide sind Mitglieder desselben AfD-Ortsverbands – ein unvermeidbares Risiko der Befangenheit bergen.

Beucker ist nicht nur mit Schramm im selben Verband organisiert, sondern führte auch dessen Aufnahmegespräch in die Partei. Zudem wirft Schrammens enge Beziehung zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler weitere Fragen auf. Tritschler und Beucker gehören beide der AfD-Fraktion im Landtag an, was die Bedenken hinsichtlich der Neutralität verstärkt.

Der Antrag argumentiert, dass die Gründe für die Befangenheit nicht auszuräumen seien und klare Hinweise auf eine mögliche Voreingenommenheit lägen. Schramm hingegen bestreitet jegliches Fehlverhalten und bezeichnet das Verfahren als ideologisch motiviert. Trotz des anhaltenden Konflikts kandidierte er erfolgreich für den Stadtrat in Wuppertal und zog in das Gremium ein.

Kernpunkt der Vorwürfe ist Schrammens Einsatz in der ukrainischen Armee gegen Russland. Kritiker sehen darin ein Beleg für parteiisches Verhalten, während Schramm seine Unschuld betont.

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Der Befangenheitsantrag liegt nun beim Parteigericht, das entscheiden muss, ob Beucker das Verfahren weiter leiten darf. Sollte der Antrag stattgegeben werden, würde ein neuer Richter die Verhandlungen übernehmen. Das Ergebnis könnte nicht nur Schrammens politische Zukunft beeinflussen, sondern auch Auswirkungen auf die internen Disziplinarverfahren der AfD haben.

Quelle