Zoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße in Neusser Gastronomie auf
Lea KochZoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße in Neusser Gastronomie auf
Zollbehörden im Rhein-Kreis Neuss haben Kontrollen in vier örtlichen Betrieben abgeschlossen. Bei den Überprüfungen wurden zahlreiche Verstöße aufgedeckt, darunter illegale Beschäftigung und Verstöße gegen den Mindestlohn. Insgesamt wurden während der Aktion 156 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft.
Im Fokus der Kontrollen stand der Hotel- und Gastronomiebereich, ein Sektor, der häufig wegen Schwarzarbeit unter die Lupe genommen wird. Von den 24 Beschäftigten, die in den vier Betrieben geprüft wurden, hielten sich 12 ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf. Einige dieser Personen arbeiteten zudem ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen.
Drei Arbeitgeber hatten neue Mitarbeiter nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unverzüglich bei den Behörden gemeldet. In vier Fällen wurde der Verdacht auf Mindestlohnverstöße dokumentiert. Zudem kamen sieben mögliche Fälle von Sozialleistungsbetrug ans Licht.
In zwei separaten Fällen gab es Vorwürfe wegen vorenthaltenen Lohns und Untreue durch Arbeitgeber. Die Ergebnisse unterstreichen die anhaltenden Probleme bei der Einhaltung von Arbeits- und Einwanderungsbestimmungen.
Die Aktion förderte ein breites Spektrum an Unregelmäßigkeiten zutage – von illegalem Aufenthalt bis hin zu lohnbezogenen Verstößen. Die Behörden werden nun die Beweise auswerten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Hotel- und Gastronomiebranche bleibt weiterhin unter strenger Beobachtung, insbesondere im Hinblick auf nicht angemeldete Beschäftigung.






