Vermögensverwalter aus Münster wegen Millionenbetrugs zu Bewährung verurteilt
Charlotte KrügerAufgeschobene Strafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter aus Münster wegen Millionenbetrugs zu Bewährung verurteilt
Ein Vermögensverwalter hat eine Bewährungsstrafe für den Betrug von Kunden durch nicht autorisierte Hochrisikoinvestitionen erhalten. Das Urteil wurde am Freitag vom Landgericht Münster nach einem langwierigen Prozess verkündet. Der Verwalter hatte einen Teil der Bewährungszeit bereits während des Verfahrens verbüßt.
Der Fall begann, als der Verwalter Gelder von Kunden ohne deren Zustimmung in spekulative Anlagen umleitete. Diese riskanten Transaktionen sollten eigene Handelsverluste ausgleichen. Bis 2021 brachen die Investitionen jedoch zusammen und vernichteten dabei über zwei Millionen Euro an Kundengeldern.
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Verwalter Anklage wegen 39-fachen Betrugs. Trotz der Schwere der Vorwürfe entschied sich das Gericht für eine Bewährungsstrafe – länger als die von der Anklage beantragten ein Jahr und zehn Monate. Die Verteidigung schlug keine alternative Strafe vor.
Nach Bekanntwerden der Verluste gestand der Verwalter den betroffenen Anlegern das Fehlverhalten ein. Der Prozess vor dem Landgericht Münster endete mit der Verhängung einer Bewährungsstrafe, wobei die zwei Monate, die der Angeklagte bereits während der Verfahrensverzögerungen in Untersuchungshaft verbracht hatte, angerechnet wurden.
Die Bewährungsstrafe setzt den Schlusspunkt unter einen Fall, der für mehrere Kunden erhebliche finanzielle Schäden zur Folge hatte. Mit dem Geständnis des Verwalters und der Gerichtsentscheidung findet das Verfahren seinen Abschluss. Weitere Berufungen oder zusätzliche Strafen wurden nicht angekündigt.






