26 March 2026, 08:04

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt straffrei

Ein Straßenschild mit der Aufschrift 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor' mit einer Person daneben, Bäumen, Strommasten, einem Haus und dem Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt straffrei

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde: Fast doppelt so schnell wie erlaubt

Kürzlich wurde ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit nahezu doppelter Höchstgeschwindigkeit geblitzt – und das in einer Zone nahe einer Schule, einer Sporthalle und einem Schwimmbad. Obwohl keine sofortigen Konsequenzen folgten, zeigt der Fall: Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Fahrradfahrer.

Am 18. März 2026 hatte eine Geschwindigkeitsmessung den Radler mit 59 km/h in einer 30er-Zone erfasst. Damit gehörte er zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern an diesem Tag, auch wenn später ein Auto mit 72 km/h noch schneller unterwegs war. Die Behörden kontrollierten an diesem Tag insgesamt 587 Fahrzeuge und verhängten 52 Verwarnungen, 18 Bußgelder sowie ein Fahrverbot.

Die Strafen für zu schnelle Radfahrer hängen von den Umständen ab. Besonders in Schulnähe werden Verstöße strenger geahndet – mit Bußgeldern zwischen 15 und 35 Euro oder einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Da der Radfahrer in diesem Fall jedoch nicht angehalten wurde, blieb er ohne Folgen.

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Der Vorfall reiht sich in andere ungewöhnliche Blitzer-Fälle ein. So wurde etwa eine Frau wegen Rasens ihrer Mitfahrerin bestraft, ein Autofahrer musste wegen eines Tipfehlers 7.500 Euro zahlen. Klar ist: Radfahrer müssen sich – genau wie Autofahrer – an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, auch wenn Kontrollen seltener sind.

Obwohl die Geschwindigkeit des Radfahrers registriert wurde, blieb er straffrei. Wäre er angehalten worden, hätten Bußgelder oder ein Punkt in Flensburg drohen können. Der Fall erinnert daran: Tempolimits gelten für alle – egal, ob auf zwei oder vier Rädern.

Quelle