Obdachloser muss wegen unbezahltem Bußgeld 75 Tage ins Gefängnis
25-Jähriger Mazedonier am Montagabend am Hagener Hauptbahnhof festgenommen
Die Festnahme erfolgte aufgrund eines bestehenden Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Hagen. Der Mann war im Juni 2024 vom Amtsgericht Hagen in drei getrennten Fällen wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1.125 Euro, berechnet als 75 Tagessätze zu je 15 Euro.
Zum Zeitpunkt seiner Festnahme war der Mann obdachlos und hatte weder die Strafe beglichen noch eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten. Daher wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um eine 75-tägige Haftstrafe anzutreten – als Ersatz für die ausstehende Geldbuße.
Die Verurteilung ging auf mehrere Vorfälle zurück, bei denen er Dienstleister getäuscht hatte. Trotz des Urteils kam er der finanziellen Sanktion nicht nach, was schließlich zu seiner Inhaftierung führte.
Da er die gerichtlich angeordnete Geldstrafe nicht bezahlte, muss der Mann nun eine 75-tägige Haftstrafe antreten. Die Bundespolizei nahm ihn am Hagener Hauptbahnhof auf Grundlage des Haftbefehls fest. Der Fall zeigt, wie nicht gezahlte Strafen durch Freiheitsentzug vollstreckt werden können.






