NRW reformiert Psychiatrie-Gesetz für besseren Schutz und Betreuung psychisch Kranker
Charlotte KrügerNRW verschärft das Gesetz nach gewalttätigen Verbrechen durch psychisch Kranke - NRW reformiert Psychiatrie-Gesetz für besseren Schutz und Betreuung psychisch Kranker
Nordrhein-Westfalen plant neues Gesetz zur besseren Betreuung und zum Schutz psychisch kranker Menschen
Nordrhein-Westfalen will ein neues Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen, das die Unterstützung und den Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessern soll. Der Entwurf entsteht vor dem Hintergrund von Besorgnis über Gewaltdelikte, die von Personen mit psychiatrischen Diagnosen begangen wurden, und zielt darauf ab, Versorgungslücken in den Bereichen Betreuung, Wohnen und soziale Integration zu schließen.
Nach dem geplanten Gesetz sollen in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten psychiatrische Verbünde eingerichtet werden. Diese Bündnisse konzentrieren sich auf präventive Maßnahmen sowie auf die Nachsorge von Patient:innen nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Maßnahme soll Risiken verringern, indem eine bessere langfristige Begleitung gewährleistet wird.
Krankenhäuser werden künftig verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen zur Entlassung an die sozialpsychiatrischen Dienste weiterzugeben. Dazu zählen Details zu Behandlungsplänen, Medikation und möglichen Risikofaktoren. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen Einrichtungen, Behörden und Justizvollzugsanstalten bei der Betreuung von Hochrisikopatient:innen zu optimieren.
Gerichte erhalten erweiterte Befugnisse bei der Regelung von Unterbringung und Beurlaubung psychisch kranker Menschen. In Ausnahmefällen können sie die Notunterbringung um bis zu 24 Stunden verlängern. Zudem entscheiden Richter:innen künftig, ob im Rahmen der erstmaligen Unterbringung Beurlaubungen untersagt oder nur unter Auflagen genehmigt werden. Über Entlassungen dürfen ausschließlich Amtsgerichte befinden, um voreilige Freilassungen zu verhindern.
Das Gesetz sieht außerdem eine strukturierte Unterbrechung der Unterbringung vor, um die Einnahme verordneter Medikamente unter Aufsicht zu gewährleisten. Während dieser Phase bleiben die Patient:innen in der Obhut der Klinik, um die Therapietreue zu sichern.
Der Gesetzentwurf stellt einen umfassenden Ansatz dar, um die öffentliche Sicherheit zu stärken und gleichzeitig die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu verbessern. Durch eine engere Verzahnung von Krankenhäusern, Gerichten und Sozialdiensten will Nordrhein-Westfalen Risiken minimieren und langfristige Hilfsangebote ausbauen. Die Neuregelungen sollen zudem eine strengere Kontrolle von Unterbringungs- und Entlassungsverfahren sicherstellen.






