07 January 2026, 00:04

Münster schafft E-Schrott-Container ab – was sich für Verbraucher jetzt ändert

Ein Raum mit einem Tisch, auf dem ein Laptop, ein Lautsprecher, ein Monitor, eine Tastatur, ein Ball, eine Maus, ein Scanner und Papiere stehen, sowie ein weiterer Tisch mit Elektronikgeräten im Hintergrund und Charts und Poster an der Wand.

Münster schafft E-Schrott-Container ab – was sich für Verbraucher jetzt ändert

Münsters Abfallwirtschaftsbetrieb awm ändert die Entsorgung von Kleinelektrogeräten und Batterien

Ab Mitte Februar werden in den Münsteraner Recyclinghöfen alle Sammelcontainer für defekte Elektrokleingeräte und Batterien entfernt. Die Maßnahme folgt einer Aktualisierung des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das Brandrisiken verringern und die Recyclingquoten verbessern soll.

Die neuen Vorschriften verpflichten zudem den Handel, alte Elektronikgeräte, Batterien und Einweg-E-Zigaretten zurückzunehmen – selbst ohne Neukauf.

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Hintergrund der Abschaffung der E-Container ist eine Novelle des ElektroG, die ab dem 1. Januar 2026 vollumfänglich in Kraft tritt. Demnach müssen Händler ab sofort defekte Kleingeräte, Einweg-E-Zigaretten und Batterien annehmen, ohne dass Kunden einen neuen Artikel erwerben müssen. Betroffen sind alle Verkaufsstellen – von Kiosken über Tankstellen bis hin zu Vape-Shops –, unabhängig von ihrer Größe.

Für größere Geschäfte wie Supermärkte mit über 800 m² Verkaufsfläche oder Apotheken mit mehr als 400 m² gilt ab dem 1. Juli 2026 eine erweiterte Rücknahmepflicht. Gleichzeitig verzichten die Recyclinghöfe künftig auf Abwurfbehälter für Kleingeräte und Batterien. Stattdessen übernehmen awm-Mitarbeiter die Annahme an speziellen Theken, um das Risiko von Batteriebränden während des Transports zu minimieren.

Bürger werden nun aufgefordert, defekte Kleingeräte und Batterien direkt zu den Recyclinghöfen zu bringen oder sie im Handel abzugeben. Die Änderungen betreffen auch Batterien für Leicht-Elektrofahrzeuge wie E-Bikes und E-Scooter. Ab 2026 müssen die Recyclinghöfe bis zu drei dieser Akkus pro Person kostenlos annehmen. Gleiches gilt für Händler, die solche Batterien verkaufen – und zwar unabhängig von einem Neukauf.

Ziel der überarbeiteten ElektroG-Regelungen ist es, das Recycling sicherer und effizienter zu gestalten. Durch den Verzicht auf Sammelcontainer und die Verlagerung der Annahme auf betreute Stellen will die awm Batteriebrände verhindern. Auch der Handel übernimmt nun eine größere Verantwortung bei der Entsorgung von Altgeräten und Batterien, um sicherzustellen, dass mehr Elektronikschrott fachgerecht recycelt statt unsachgemäß entsorgt wird.