Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangem Betrug mit Schulleiterzulagen
Charlotte KrügerLehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangem Betrug mit Schulleiterzulagen
Eine Lehrerin aus Deutschland wurde zu einer Strafe von über 11.000 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Schulleiterzulagen erhalten hatte. Die Zahlungen wurden fortgesetzt, obwohl sie ihre kommissarische Schulleiterposition bereits Jahre zuvor aufgegeben hatte. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt, wo ihr Unterlassungsbetrug vorgeworfen wurde.
Die Pädagogin hatte zeitweise die Stelle einer kommissarischen Schulleiterin inne, diese Funktion aber bereits Jahre früher niedergelegt. Dennoch bezog sie weiterhin eine monatliche Zulage in Höhe von 504 Euro. Über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren summierten sich die unrechtmäßigen Zahlungen auf rund 31.300 Euro.
Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte, dass sie sich des Unterlassungsbetrugs schuldig gemacht habe, und verhängte eine Geldstrafe von über 11.000 Euro. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung der gesamten zu Unrecht erhaltenen Summe an.
Offizielle Unterlagen geben keinen Aufschluss darüber, wie lange ähnliche Fälle in deutschen Schulen oder öffentlichen Verwaltungen in der Regel bearbeitet werden. Die Dauer solcher Verfahren bleibt in den verfügbaren Quellen undokumentiert.
Die Lehrerin muss nun die gesamten 31.300 Euro an Überzahlungen zurückerstatten. Mit dem Urteil wird die Einziehung der Gelder neben der Strafe bestätigt. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, die entstehen, wenn administrative Fehler bei Zahlungen nicht korrigiert werden.






