Mord an Flugbegleiterin vor 33 Jahren: Lebenslänglich in Bonn - Lebenslange Haft für 30 Jahre alten Mord an Bonner Flugbegleiterin
Ein 59-jähriger Mann ist wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer 29-jährigen Flugbegleiterin im Jahr 1992 in Bonn zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bonn sprach das Urteil, nachdem der Angeklagte die Tat während des Prozesses gestand. Der Fall war über drei Jahrzehnte ungelöst geblieben, bevor ihn Ermittler der 'Cold-Case'-Abteilung wiederaufnahmen. Das Opfer war tot in ihrer Wohnung im Bonner Stadtteil Bad Godesberg aufgefunden worden, nachdem ein Feuer ausgebrochen war. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung bestätigte später, dass die Frau vor ihrem Tod schwere Gewalt erlitten hatte. Jahre später griffen die Beamten der Bonner 'Cold-Case'-Einheit den Fall mit modernen forensischen Methoden erneut auf. Ihre Arbeit führte im Mai vergangenen Jahres zur Festnahme des 59-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Frau nicht nur zu vergewaltigen, sondern auch das Feuer in ihrer Wohnung zu legen. Während des Prozesses gestand der Angeklagte die Tat. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe, während die Verteidigung maximal zehn Jahre beantragte. Das Gericht entschied sich schließlich für die lebenslange Haftstrafe. Die Verurteilung bringt einen seit 1992 ungelösten Fall zu einem Abschluss. Der Verurteilte muss für die Vergewaltigung und den Mord an der jungen Frau lebenslang ins Gefängnis. Die 'Cold-Case'-Ermittler führten den Erfolg auf fortschrittliche forensische Methoden zurück, die schließlich zur Identifizierung des Täters führten.






