15 March 2026, 14:04

Krefeld klagt gegen NRW: Wer zahlt die Ganztagsbetreuung an Grundschulen?

Ein Plakat mit Text und Logo, auf dem steht: "Die Sonderanmeldefrist für die Gesundheitsversorgung ist bis zum 15. August verlängert."

Krefeld klagt gegen NRW: Wer zahlt die Ganztagsbetreuung an Grundschulen?

Krefeld hat sich einer rechtlichen Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen angeschlossen, die sich gegen die Finanzierung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen richtet. Die Stadt und mehrere andere Kommunen stellen infrage, wie die Kosten gedeckt werden sollen, nachdem neue Regelungen in Kraft treten. Stadtdirektor Markus Schön warnte, dass die Kommunen einen Großteil der finanziellen Last tragen müssten.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Vorgabe, ab dem Schuljahr 2026/27 eine Ganztagsbetreuung für Erstklässler anzubieten, die in den folgenden Jahren auf höhere Jahrgänge ausgeweitet werden soll. Zwar hat das Land die Anforderung festgelegt, doch Krefeld und andere Städte kritisieren, dass es kein klares Gesetz zur Kostenverteilung gibt. Schön betonte, dass die Stadt derzeit die Hälfte der Betriebskosten übernehme – eine erhebliche Belastung für die kommunalen Haushalte.

Krefeld bereitet sich seit 2018 auf die Umstellung vor und hat seither jährlich 15 Betreuungsgruppen hinzugefügt. Die Zahl der Ganztagsplätze stieg von 3.058 auf 5.862, womit derzeit 64 Prozent des Bedarfs gedeckt werden. Trotz dieser Fortschritte prüft die Verwaltung Möglichkeiten, die verbleibende Lücke zu schließen, etwa durch eine Erhöhung der Gruppengröße um bis zu zwei Kinder.

Für Schulen, die keine vollständige Verpflegung anbieten können, wird eine Übergangslösung diskutiert: Die Betreuung würde bereits um 14 Uhr enden, statt wie üblich später. Das langfristige Ziel der Stadt bleibt ehrgeizig – eine Ganztagsbetreuung für 80 Prozent aller Grundschulkinder.

Die gemeinsame Klage, die im Dezember 2025 eingereicht wurde, spiegelt die wachsende Unzufriedenheit unter den NRW-Kommunen wider. Sie argumentieren, dass ohne ein Landesgesetz, das die Finanzierungsverantwortung klar regelt, die Kommunen gezwungen seien, eine Vorgabe umzusetzen, die sie sich nicht leisten könnten.

Der Rechtsstreit unterstreicht die Spannungen zwischen landesweiten Anforderungen und der kommunalen Finanzierung. Krefeld baut seine Betreuungskapazitäten weiter aus, warnt jedoch, dass ohne klarere finanzielle Unterstützung das Ziel von 80 Prozent Abdeckung schwer zu erreichen sein könnte. Eine Entscheidung in diesem Verfahren könnte maßgeblich beeinflussen, wie die Vorgabe in ganz Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.

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